Am 9. Juli setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Kürzung der Psychotherapie-Honorare vorläufig aus. Die Rechnung, mit der die Krankenkassenseite sie begründet hatte, führe zu einem „nicht validen, verzerrten Ergebnis“.
Am 10. Juli strich der Bundestag genau den Maßstab, an dem das Gericht gemessen hatte. Seit dem 30. Juli ist diese Streichung in Kraft.
Ein Gericht bestätigt eine Schutzregel. Drei Wochen später ist sie abgeschafft. Zuvor hatten 503.349 Menschen in nur 67 Stunden davor gewarnt: zwei Unterschriften pro Sekunde, Tag und Nacht. Es hat nichts geändert.
Jetzt soll ein Entschließungsantrag weiteren Schaden abwenden. Wir sagen: Das reicht nicht. Er verspricht Ausnahmen für einige, und er lässt die Kürzung für alle anderen bestehen.
Worum geht es?
Es geht um Budgetierung. Das heißt: Ein fester Topf entscheidet, wie viele Behandlungen bezahlt werden. Nicht die Erkrankung. Nicht die Diagnose. Nicht der Bedarf.
Wer Mittel einfach deckelt, spart zwar Kosten, aber planlos: indem er etwas wegnimmt, auch wenn ein Bedarf besteht. Das heißt: Therapieplätze werden gekürzt. Menschen mit Bedarf und Anspruch warten jetzt noch länger.
Das passiert gerade
Erstens wurde im Frühjahr versucht, die Honorare um 4,5 Prozent zu kürzen. Ein Gericht hat das vorläufig gestoppt – vom Tisch ist es nicht: Das Hauptsacheverfahren läuft, und der Maßstab, an dem das Gericht gemessen hat, wurde inzwischen abgeschafft.
Zweitens wurde die Psychotherapie am 10. Juli zurück in die Budgetierung geholt, eingefroren auf dem Stand von 2025. Jeder neue Sitz, jede Sitzteilung, jede Verbesserung der Versorgung senkt von nun an das Honorar für alle.
Drittens wurde der gesetzliche Schutz der Vergütung ersatzlos gestrichen, nachgeschoben fünf Tage vor der Abstimmung. Dieser Beschluss wurde lanciert, ohne dass irgendein Sachverständiger noch Zeit gehabt hätte, dazu Stellung zu nehmen. Seit dem 30. Juli gilt diese Streichung.
Und jetzt, viertens, soll ein Entschließungsantrag die Lage befrieden, der Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für „dringliche“ und „schwere“ Fälle in Aussicht stellt. Er stellt aber nicht wieder her, was gestrichen wurde. Er nimmt die Budgetierung nicht zurück. Er verschärft die Situation, da nun auch noch entschieden werden soll, wer als krank genug für eine Therapie gilt – ob eine Erkrankung am Ende als „Bagatelle“ einzustufen ist.
Krank ist krank
Wer Behandlung nur noch den schwersten Fällen verspricht, zwingt Menschen dazu, kränker zu erscheinen, als sie sind. Oder aus Angst vor Ablehnung nicht zur Therapie zu gehen.
Allen anderen spricht er ihr Leiden ab, als wäre eine Traumafolgestörung, eine Angsterkrankung oder auch eine leichte Depression nicht krank genug.
Wir widersprechen. Wer in eine Praxis kommt, hat immer einen Grund. Richtlinienpsychotherapie gibt es ausschließlich nach fachlicher Diagnostik bei anerkannten Erkrankungen. Eine Diagnose ist keine Bagatelle. Was Krankheit ist, wird bereits heute durch eine wissenschaftlich abgeleitete Diagnostik und durch Leitlinien vorgegeben.
Krankenversicherungen sind Versicherungen. Tritt der Schadensfall ein, entsteht dadurch ein Leistungsanspruch. Die Kassenlage darf nicht darüber entscheiden, wer in Zukunft noch als krank gilt.
Und gesteuert wird längst: Schon in der Sprechstunde wird durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal, also Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, nach Dringlichkeit und Schwere entschieden.
Wohin führt die Politik?
Zurück in eine Welt, in der psychisches Leid nicht beantwortet, sondern verwaltet wird – und Hilfe vom Geldbeutel abhängt.
- In eine Welt, in der ein Mensch in der Krise eine App bekommt statt eines Gegenübers. Die Ausgaben für Gesundheits-Apps stiegen 2025 um gut 60 Prozent auf 171 Millionen Euro. Keine App wird jemals verstehen, wie sich eine Krise anfühlt. Keine KI wird jemals den Schmerz nachvollziehen und spüren können, den ein empathisches Gegenüber zu verspüren fähig ist.
- In eine Welt, in der Onlineberatung und Beratung durch Personen ohne heilkundliche Ausbildung als Versorgung ausgegeben werden. Ausgerechnet dort, wo Qualität über Beziehung, Arbeit, Familie und Leben entscheidet.
- In eine Welt, in der man bald fünfzehn Monate auf einen Therapieplatz wartet.
Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Mit fünfzehn Monaten Lieferfrist ist es nicht erfüllt. Es ist verletzt.
Man wird Ihnen sagen, das sei übertrieben
„Es geht doch nur um 4,5 Prozent.“ Es geht um fünf Eingriffe gleichzeitig – und der Topf friert die Versorgung auf dem Stand von 2025 ein.
„Die Mittel bleiben doch in vollem Umfang bestehen.“ Ein eingefrorener Topf bei steigendem Bedarf ist eine weitere Kürzung, nur mit Zeitverzögerung.
„Für die Patienten ändert sich nichts.“ 25 Prozent der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung drohen wegzufallen, warnt die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. Und jede Praxis, die an den immensen Honorarverlusten zerbricht, kostet weitere Therapieplätze – wie viele, lässt sich heute noch gar nicht seriös beziffern. Etliche Praxen denken schon jetzt ans Aufgeben.
„Das System ist zu teuer.“ Ambulante Psychotherapie kostet 4,6 Milliarden Euro im Jahr, gerade einmal 1,5 Prozent der GKV-Ausgaben. Jeder investierte Euro erspart der Gesellschaft 2 bis 5,5 Euro an Folgekosten. Wer hier kürzt, spart nicht. Er verschiebt die Kosten in Kliniken, in Krankengeld, in Frühverrentung.
Alle Belege und die ausführlichen Antworten: psychowatchdog.de/faktenteil
Was wir fordern
Nichts Radikales. Wir fordern, was der Bundesrat am 12. Juni bereits gefordert hat und was die Bundesregierung sechs Tage später schriftlich abgelehnt hat.
Zugang. Psychotherapeutische Leistungen raus aus der Budgetierung – und die Entscheidung über Therapie und Zugang zurück in die Hände derer, die fachlich dafür qualifiziert sind. Die Gesetzesformulierung liegt seit der Anhörung vom 22. Juni vor.
Schutz. Wiederherstellung der gestrichenen Vergütungssicherung – sie sichert nicht nur Honorare, sondern die Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Fakten. Eine unabhängige Prüfung der Daten, mit denen die Kürzungen begründet wurden. Ein Gericht hat diese Rechnung bereits „nicht valide“ genannt. Politik auf dieser Grundlage muss ausgesetzt werden, bis geprüfte Zahlen vorliegen.
Menschlichkeit. Sparen ist keine Naturnotwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung – auch die Entscheidung, ausgerechnet einen Bereich zum zentralen Sparinstrument zu machen, der 1,5 Prozent der Ausgaben kostet und mehr einspart, als er kostet. Wer sparen will, muss nach dem Primat der Menschlichkeit sparen, nicht nach dem der Kassenlage. Sonst sparen wir uns unsere Gesellschaft kaputt.
Keine Entscheidungen von oben herab. Gerechte und flache Hierarchien bei der Entscheidungsfindung, sodass diejenigen, die betroffen sind, auch an den Entscheidungen beteiligt sind. Wenn über die Psychotherapie entschieden wird, müssen Psychotherapeut:innen mit am Tisch sitzen.
In Berlin rechnet man damit, dass wir im Sommer leiser werden
Die versprochenen Ausnahmen sollen in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beschlossen werden, vom 7. bis 11. September. Nach Verbandsinformationen wollte die Koalition am 12. August intern die Weichen stellen. Das Bundeskabinett tagte an diesem Tag – die Psychotherapie stand nicht auf der Tagesordnung. Einen Beschluss zu den versprochenen Ausnahmen gibt es bis heute nicht. Das ist die Kalkulation: Bis dahin, so hofft man, sind wir leise geworden.
Wir sind da. Und wir bleiben laut.
