Pressemitteilung
PDF ↓24. April 2026
Reformen zur Verbesserung der Versorgung unterstützen wir ausdrücklich. Einsparungen können legitim sein – wenn sie transparent und ehrlich benannt und begründet werden. Wir begrüßen explizit eine sachgerechte und faktenbasierte Berichterstattung zur aktuellen Situation der psychotherapeutischen Versorgung und Vergütung. Allerdings ist die aktuelle öffentliche Diskussion von Darstellungen geprägt, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang vorab informieren, dass wir in den kommenden Tagen einen offenen Brief mit mehr als 20.000 Unterschriften von überwiegend Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, in dem die kritischen Aspekte aus der aktuellen Diskussion evidenzbasiert aufgegriffen und diskutiert werden, an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln.
Die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 31.3.2026 enthält irreführende Zahlen und falsche Aussagen, die von einer Vielzahl an Medien aufgegriffen wurden, ohne dass die zugrunde liegenden Fakten eigenständig überprüft oder kontextualisiert wurden. Eine entsprechende Beschwerde beim PR-Rat wurde bereits am 7. April eingereicht und wird aktuell geprüft.
Wir bitten eindringlich um eine sorgfältige, datenbasierte Recherche – zum Beispiel unter Einbezug der Daten des Statistischen Bundesamtes, der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder auch der bisherigen Evaluationen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wir bitten um eine kritische Auseinandersetzung mit vermeintlich „neutralem" PR-Material. Wenn politische Entscheidungen auf gezielter Desinformation basieren, betrifft das nicht nur ein Versorgungssystem. Es untergräbt Vertrauen, beschädigt den öffentlichen Diskurs und gefährdet langfristig den sozialen Zusammenhalt sowie die demokratische Stabilität.
Besonders problematisch ist zur Zeit die Verharmlosung der Maßnahmen als „Kürzungen um 4,5%“. Diese Kürzungen wurden innerhalb weniger Wochen mit sofortiger Wirkung umgesetzt, werden aber durch weitere, weniger sichtbare Einschnitte ergänzt (bspw. Kürzungen der Zuschläge für Kurzzeittherapie, Kürzungen Terminservicestelle, Planung einer Deckelung der Leistungen über die Hintertüre, das heißt einer Budgetierung, hier benannt als sogenannte Morbiditätsbezogene Gesamtvergütung). Dies führt neben der Vergrößerung der Versorgungslücke zu insgesamt nicht kalkulierbaren Einkommensverlusten im zweistelligen Prozentbereich.
Für einen konstruktiven Austausch hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wären Ihnen für eine entsprechende Berichterstattung, in der die wesentlichen Punkte aufgegriffen und korrigiert werden, sehr verbunden.