PsychoWatchdog
Zurück zur Wahrheit

Eine Kooperation von Psychowatchdog und Couch & Agora

Erklärung zum 10. Juli

Für eine Gesellschaft, in der man krank werden darf

Couch & Agora

Autor:innen: Nicole Heigl · Florian Lampersberger · Teresa Demetris Malberg · Uwe Waldmann — Psychowatchdog × Couch & Agora

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Eine Aktion in vier zusammengehörenden Teilen

Ob eine Gesellschaft gerecht ist, zeigt sich an den Leben, die Menschen in ihr führen können. Auf dem Papier hat in Deutschland jeder Mensch einen Anspruch auf die Behandlung seiner Krankheit, auch der psychischen; dieser Anspruch ist mehr als ein Sozialrecht, denn das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ist Menschenrecht (UN-Sozialpakt, Art. 12; Pūras, 2017). Man braucht keine vollendete Theorie der gerechten Gesellschaft, um manifestes Unrecht zu erkennen; man muss nur vergleichen, was ist, mit dem, was sein könnte (Sen, 2010). Im Petitionsausschuss des Bundestages hieß es noch, es bestehe „rein formal keine Unterversorgung“ in der Psychotherapie – der Satz ist nicht falsch, er verwechselt nur die Tabelle auf dem Papier mit dem Leben: Die Bedarfsplanung aus dem Jahr 1999 bildet sowohl den heutigen Bedarf als auch die Nachfrage nur unvollständig ab. Sie unterschätzt Morbidität, das heißt die Häufigkeit, krank zu werden, bildet regionale Ungleichheiten nur verzögert ab und erfasst den verdeckten Bedarf – die vielen, die gar keinen Termin mehr suchen oder aufgeben – systematisch nicht. Eine Planung, die darüber hinaus auch die Wartelisten nicht als Mangel zählt, sondern bereits jetzt als Fall für DiGAs (und vielleicht bald auch KI), erklärt Knappheit zur Norm. So gibt es auf dem Papier genug Therapieplätze, weil die Bedarfsplanung sie so zählt – im Leben wartet man allein von der ersten Sprechstunde bis zum Therapiebeginn im Schnitt 142 Tage. Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag diesen Abstand zwischen Papier und Leben noch einmal erheblich vergrößert.

Viele Patient:innen geben die Suche nach Behandlung auf – und es ist anzunehmen, dass diese Zahlen bei der derzeitigen Stigmatisierung psychischer Erkrankungen als „Bagatellen“ oder „leichte Fälle“ noch steigen. Verbreitete psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angst- oder Suchterkrankungen bleiben schon heute mit einer Behandlungslücke von 40 bis 70 Prozent zumeist unbehandelt (RECOVER-Ergebnisbericht, 2023). Und wie soll die Versorgung besser werden, wenn nun erheblich gekürzt ist und die Wartezeiten durch die aktuelle Gesetzgebung schleichend weiter steigen? Wie soll Gesundheit hergestellt werden, wenn ein gesamter Bereich stigmatisiert und herabgewertet wird? Ein System, das mehr als die Hälfte der Mittel für stationäre Krisenintervention ausgibt und nur einen kleinen Bruchteil für ambulante, leitliniengerechte Psychotherapie, und dieses nun auch noch erheblich budgetiert, ist kein effizientes System. Es ist ein System, das Krisen verwaltet, statt sie zu verhindern.

Wir – Menschen, die behandeln, Menschen, die behandelt werden, und Menschen, die eines Tages Behandlung brauchen könnten – nehmen das nicht als Sachzwang hin. Wir erklären:

Wir sehen, dass 503.349 Menschen in 67 Stunden das Schreiben „Todesstoß“ unterzeichnet haben – zwei Unterschriften pro Sekunde, Tag und Nacht – und dass CDU/CSU und SPD drei Tage später mit 318 zu 284 Stimmen beschlossen haben, wovor die Unterzeichnenden gewarnt hatten: Die Psychotherapie wurde finanziell abgewertet, zurück in die Budgetierung gedrängt, die Zuschläge für die Kurzzeittherapie gestrichen – und im Verfahren noch verschärft durch den Änderungsantrag Nr. 15 der Koalitionsfraktionen, der fünf Tage vor der Abstimmung nachgeschoben wurde, nach der Sachverständigen-Anhörung, sodass er nicht mehr Teil der Anhörung sein konnte und die Verbände nur noch schriftlich warnen konnten, und der die gesetzliche Sicherung der Vergütung – gewissermaßen den Mindestlohn der Psychotherapie – ersatzlos streicht: den Angemessenheitssatz im Bewertungsmaßstab ebenso wie die Zeiteinheit-Garantie in der Honorarverteilung (Deutscher Bundestag, 2026; BDP, 08.07.2026; BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 31 und 33). Seit dem 30. Juli 2026 ist dieses Gesetz in Kraft.

Wir sehen die zwei Daten nebeneinander, die diesen Tag erklären: Am 9. Juli setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Honorarkürzung im Eilverfahren aus, weil die Vergleichsrechnung der Kassenseite „zu einem nicht validen, verzerrten Ergebnis“ führe (LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2026, Az. L 7 KA 11/26 KL ER). Am 10. Juli strich der Bundestag genau den Maßstab, an dem das Gericht gemessen hatte. Ein Gericht bestätigt die Schutzregel, und einen Tag später schafft der Gesetzgeber sie ab – seit dem 30. Juli ist die Streichung wirksam. Die offizielle Begründung sagt offen, wozu: um „eine Nachvergütung der Krankenkassen zu vermeiden“ – damit niemand nachzahlen muss, was Kranken und ihren Behandler:innen zusteht (BT-Drs. 21/7016, Begründung zu Art. 1 Nr. 31). Wer die eigene Prüfbasis entfernt, entzieht sich der Korrektur. Zeitgleich wird die Streichung von der Politik als Verbesserung und Schutz der Psychotherapie verkauft. Wir werden Sie an Ihrem Wort und Versprechen messen!

Wir sehen die Menschen hinter den Zahlen: 142 Tage wartete, wer gesetzlich versichert ist, schon vor dieser Politik im Schnitt allein von der ersten Sprechstunde bis zum Therapiebeginn (BPtK, 2022); in den ländlichen Regionen deutlich länger. Setzt sich diese Politik durch, steigt die erwartete Gesamtwartezeit nach den Erhebungen der Profession von durchschnittlich neun auf fünfzehn Monate (Aktionsbündnis Psychotherapie, 2026). Ein Menschenrecht mit fünfzehn Monaten Lieferfrist ist nicht erfüllt, es ist verletzt. Die meisten, die erkranken, erreichen nie eine Praxis: Von den Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung im zurückliegenden Jahr hatte nur rund ein Viertel der Frauen und gut ein Zehntel der Männer überhaupt Kontakt zum Versorgungssystem (Mack et al., 2014, DEGS1-MH). Sie bewältigen ihre Krankheit mit Medikamenten ohne Begleitung, mit Krankschreibungen und sehr oft mit dem stillen Schluss, sie seien selbst schuld. Und diese Politik spricht sie nicht frei, sie setzt sogar noch einen obendrauf: Wer leichter erkrankt ist, so die Botschaft, ist nicht krank genug für ein menschliches Gegenüber – ihm reicht ein künstliches Programm – oder er wird auf den unregulierten Markt getrieben, zu Coaches und Anbietern ohne psychotherapeutische Ausbildung, auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Dieser Konflikt wird in der öffentlichen Debatte als Interessenkonflikt der Behandler:innen gedeutet. Es geht aber vielmehr um den Stellenwert, den psychische Gesundheit in diesem Gesundheitssystem tatsächlich hat. Die ambulante Psychotherapie macht rund 1,5 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Dass ausgerechnet dieser kleine Ausgabenbereich zum zentralen Instrument der „Beitragssatzstabilisierung“ erklärt wird, ist keine finanzpolitische Notwendigkeit, sondern eine gesellschaftspolitische Weichenstellung. Wenn ein so geringer finanzieller Effekt als Begründung für tiefgreifende Einschnitte angeführt wird, wenn Psychotherapeut:innen vorgeworfen wird, sie würden zu leichte Fälle behandeln oder zu wenig arbeiten oder ein andermal zu viel Geld verdienen, spricht das dafür, dass hier eine politische Entscheidung als Sachzwang verkauft wird.

Wir sehen auch, was an die Stelle treten soll: steigende Ausgaben für digitale Anwendungen – 2025 um gut 60 Prozent auf 171 Millionen Euro (GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025) –, während die Behandlung für Menschen und durch Menschen gekürzt wird. Eine App kann nützlich sein, als Teil eines koordinierten Netzwerks, nicht als isolierte Erstintervention. Aber Technik ist keine Beziehung, und kein Algorithmus trägt durch eine Krise. Menschen heilen in Beziehungen, gerade dort, wo ihr Leid in Beziehungen entstanden ist – und nicht selten dort, wo die digitale Welt es vergrößert hat. Eine App kann die Behandlung als eine weitere Methode unterstützen, doch nie die Wirksamkeit der therapeutischen Beziehung ersetzen (Norcross & Lambert, 2019; Flückiger et al., 2018). Gesundheit und Fortschritt heißt nicht: weniger Mensch!

Man hört inzwischen sogar, viele dieser „Fälle“ könne doch das soziale Umfeld auffangen. Aber die alten Unterstützungsstrukturen – Familie, Nachbarschaft, Gemeinde – tragen in Zeiten wachsender Komplexität, Individualisierung und Digitalisierung immer weniger; wo früher viele auffingen, bleibt heute oft nur noch das professionelle Gegenüber.

Psychotherapeut:innen wurde in den vergangenen Wochen unterstellt, sie verteidigten vor allem ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Dieses Narrativ ist falsch. Eine Berufsgruppe, deren wirtschaftliche Situation bereits seit Jahren angespannt ist, kämpft nicht um Privilegien. Sie kämpft um ihre Existenz – und damit um die Existenz der Versorgung.

Wir wissen, woran man eine Gesellschaft erkennt: daran, wie sie mit Verletzlichkeit umgeht. Ob Menschen gehört werden oder vereinsamen, ob Schwäche aufgefangen oder wie aktuell beschämt wird, ob Vertrauen wachsen kann oder wie derzeit Misstrauen regiert. Würde heißt, dass kein Mensch herabgesetzt werden darf; es ist der Maßstab, den unsere Verfassung an die erste Stelle setzt. Wer Kranke oder Menschen in Krisen in Kalkulationstabellen presst, verfehlt genau diesen Maßstab. Und es geht um mehr als Gesundheit: Unbehandelte psychische Krankheit jeglichen Leidensdrucks nimmt Menschen die Teilhabe, am Arbeitsleben, an Beziehungen, am öffentlichen Leben. Eine Demokratie, eine Gesellschaft, lebt von Menschen, die teilnehmen können; wer Behandlung verknappt, verknappt Teilhabe (Honneth, 2023).

Wir erinnern die Regierungsfraktionen an ihre eigenen Quellen: Die Soziallehre, auf die sich christliche Demokratie beruft, sagt, die Person sei niemals bloßes Mittel, die Gemeinschaft trage die Schwachen, und ein Problem gehöre auf die kleinste Ebene, die es lösen kann; die kleinste Ebene, auf der psychische Krankheit heilbar ist, ist die therapeutische Beziehung, nicht die zentrale Mengensteuerung (Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, 2006). Beitragssatzstabilität ist ein Mittel. Sie ist kein Selbstzweck.

Wir erklären: Psychotherapeutische Behandlung ist zeitgebunden, nicht substituierbar und orientiert sich am Krankheitserleben und subjektiven Leid der Menschen; eine schnellere Alternative mit gleicher Wirkung gibt es nicht. Und Psychotherapie kennt keine künstliche Mengenausweitung: Eine Stunde bleibt eine Stunde – es gibt nur Kranke, die behandelt werden, oder nicht. Wo Zeit die Intervention ist, ist Zeit die Leistung. Wer Zeit kürzt, kürzt Versorgung und lässt Therapieplätze verschwinden und Leid verstummen. Budgetierung heißt: Ein fester Topf entscheidet, wie viel Behandlung es gibt; es entscheidet nicht mehr die Krankheit und der Unterstützungsbedarf. Der Topf verkehrt zudem die Anreize: Wer die Versorgung verbessert – weil Sitze geteilt oder neue geschaffen werden –, senkt künftig das Honorar aller, die sie leisten, denn der Topf wächst nicht mit. Niederlassung wird mitten in der Krise unattraktiv, Kapazität geht schleichend weiter und weiter verloren. Und wer Behandlung nur noch den „schwersten Fällen“ verspricht, zwingt Kranke, kränker zu erscheinen oder ganz wegzubleiben.

In der politischen Debatte ist von „Bagatellfällen“ die Rede – von der Annahme, Psychotherapie komme in nennenswertem Umfang Menschen zugute, die keiner relevanten Behandlungsbedürftigkeit unterlägen. Diese Annahme widerspricht der Versorgungsrealität. Richtlinienpsychotherapie wird ausschließlich nach einer fachlichen Diagnostik und bei wissenschaftlich anerkannten psychischen Erkrankungen durchgeführt. Die Vorstellung einer relevanten Zahl sogenannter „Bagatellfälle“ ist kein tragfähiges gesundheitspolitisches oder empirisch belegtes Argument und unterstellt Hilfesuchenden, sie müssten der Hilfe fernbleiben. Erklären Sie den Eltern, deren Kleinkind vor ihren Augen bei einem Verkehrsunfall verstorben ist, dass Psychotherapie überwiegend „Bagatellfälle“ behandle. Oder der Unternehmerin, die wegen einer leichten bis mittelgradigen Depression seit Monaten ihren Betrieb nicht mehr wie früher führen kann. Oder erklären Sie dem Vater, der an Krebs erkrankt ist, er dürfe die Erkrankung oder das Sterben nicht fürchten, und schlagen Sie ihm, da er trotz Erkrankung noch einigermaßen im Leben steht, hierfür eine App vor. Oder erklären Sie der Jugendlichen, die ihre Teenagerjahre im Distanzunterricht und in der Isolation des Lockdowns verbrachte, eine soziale Phobie entwickelt hat und in der Schule mit Schwierigkeiten kämpft, es gebe keinen Platz für sie – nur eine App, denn ihre Schwierigkeiten seien nicht schwer genug für eine Therapie mit einem Menschen. Oder erklären Sie der Mutter zweier Kinder nach einer überstandenen Krebsbehandlung und einer krisenhaften Ehe, dass ihre Schwierigkeiten nicht „schwer“ genug seien für eine Therapie, da sie noch keine schwere Depression entwickelt habe und ja noch „im Alltag funktioniere“. Eine App reiche da aus.

Diesen und vielen anderen wird ihr Leiden und die Notwendigkeit einer Psychotherapie abgesprochen, als wären eine seit längerem belastende oder auch kurzfristig krisenhaft zugespitzte Situation, eine erschwerte Anpassung oder auch eine Traumafolgestörung, eine leichte oder mittlere Depression, eine Zwangs- oder Angsterkrankung ‚nicht krank genug'. Wir widersprechen: Eine krankheitswertige Störung ist eine krankheitswertige Störung. Was Krankheit ist, bestimmen Diagnostik und Leitlinien, nicht die Kassenlage, der Kassenwunsch oder die Politik. Und die Daten zeigen: Schon in der Sprechstunde wird nach Dringlichkeit und Schwere gesteuert, auf Basis fachlicher Expertise (BPtK, 2018).

Die Behauptung, es brauche zusätzliche Kriterien zur Priorisierung besonders dringlicher Fälle, ignoriert, dass solche Instrumente bereits existieren und wissenschaftlich evaluiert sind. Die psychotherapeutische Sprechstunde, die diagnostische Indikationsstellung und die Akutbehandlung steuern bereits heute nach Dringlichkeit und Schweregrad. Der von der Koalition angekündigte Entschließungsantrag – er soll nach der Sommerpause Ausnahmen für ‚besonders dringliche Fälle' regeln – schafft jedoch keine zusätzliche Expertise; der 10. Juli beschneidet diese Expertise vielmehr erheblich. Er verlagert fachliche Verantwortung in ein zusätzliches – und selbst kostspieliges – Regelungssystem und unterstellt gleichzeitig, die bestehende Praxis sei nicht in der Lage, Dringlichkeit zu beurteilen, und im Übrigen gebe es viel zu viele Fälle, die nicht dringlich seien.

Dass in der Sprechstunde gesteuert wird, ist fachliche Einordnung. Jeder in Psychotherapie investierte Euro erspart der Gesellschaft 2 bis 5,5 Euro an Folgekosten (Nübling et al., 2014; Wittmann et al., 2011; international Chisholm et al., 2016); jeder Wartemonat erzeugt die schwerere, längere, teurere Krankheit – dies steht fest und muss nicht immer wieder neu bewiesen werden.

Selbst die Kinder schützt dieses Gesetz nicht: Auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist mitbudgetiert; eine Ausnahme wurde bislang nur versprochen, als Absichtserklärung für die Zeit nach der Sommerpause (Deutsches Ärzteblatt, 2026). Doch selbst eingelöst wäre dieses Versprechen zu kurz gedacht, denn Kinder haben Eltern. Wessen Mutter oder Vater unbehandelt bleibt, dessen eigenes Krankheitsrisiko steigt (u. a. Rasic et al., 2014). Jede Lücke wirkt in die nächste Generation fort. Gesunde Eltern sind der wirksamste Schutz für Kinder – und gesunde Erwachsene das Fundament eines Landes, das arbeiten, sorgen und zusammenhalten will. Prävention beginnt nicht im Programm, sondern in erreichbarer Behandlung für die Erwachsenen, die Verantwortung tragen.

Prävention heißt im Kontext psychischer Erkrankungen vor allem: frühzeitige, leitliniengerechte Behandlung, bevor Chronifizierung und schwere Folgekosten entstehen. Wer also Prävention fordert, darf ambulante Psychotherapie nicht schwächen. Niemand würde Bluthochdruck erst dann behandeln, wenn bereits der Schlaganfall eingetreten ist. Genau dieses Prinzip gilt auch für psychische Erkrankungen!

Es gibt bereits erprobte Modelle, die zeigen, wie Versorgung anders gelingen kann. Innerhalb von zwölf Monaten führte RECOVER zu 22 % niedrigeren jährlichen Gesamtkosten, 25 % niedrigeren von der GKV getragenen Gesundheitskosten und 50 % niedrigeren Krankenhauskosten bei gleichzeitig mindestens gleichwertigen klientenrelevanten Endpunkten. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen betrugen die Einsparungen sogar knapp 8.000 Euro pro Person und Jahr (RECOVER-Ergebnisbericht, 2023). Ein Menschenrecht mit solchen volkswirtschaftlichen Effekten ist nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition zu begreifen. Das Gegenteil der aktuellen Politik ist möglich: mehr ambulante Psychotherapie, weniger stationäre Krisen, niedrigere Kosten.

In der parlamentarischen Debatte wurde zudem argumentiert, die in den vergangenen Jahren geschaffenen Vergütungsanreize hätten die Versorgung nicht ausreichend verbessert. Diese Schlussfolgerung überzeugt nicht. Dass ein Versorgungsproblem trotz einer Maßnahme fortbesteht, beweist nicht, dass die Maßnahme wirkungslos war. Es beweist zunächst nur, dass das Problem weiterhin besteht. Würde man dieser Logik folgen, ließe sich nahezu jede gesundheitspolitische Maßnahme infrage stellen, solange der zugrunde liegende Versorgungsbedarf nicht vollständig verschwindet. Die anhaltend hohe Nachfrage nach Psychotherapie ist kein Beleg für das Scheitern ambulanter Psychotherapie. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Krise: Immer mehr Menschen benötigen psychotherapeutische Unterstützung. Vorsorge hieße, die Nöte ernst zu nehmen und die Ängste zu adressieren – nicht, die Krise zu verschärfen. Ein fortbestehender Versorgungsbedarf ist kein Argument gegen eine Versorgungsstruktur – sondern der stärkste Beleg dafür, dass sie gebraucht wird.

Wir fordern, was die Länderkammer bereits gefordert hat und was die Bundesregierung sechs Tage später schriftlich ablehnte (Bundesrat, Drs. 256/26; BT-Drs. 21/6559): die Rückkehr zu Fakten – eine unabhängige Prüfung der Daten, mit denen die Kürzungen begründet wurden; den Zugang – die Rücknahme der Budgetierung, keine neuen Hürden vor der Behandlung und vor allem auch keine Stigmatisierung psychischer Belastung als Bagatellfälle; den Schutz – die Wiederherstellung der beiden gestrichenen Sätze zur angemessenen Vergütung je Zeiteinheit (§ 87 Abs. 2c Satz 8 und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V, jeweils in der bis zum 29. Juli 2026 geltenden Fassung) und den Erhalt der Kurzzeittherapie-Zuschläge, sodass schnell und unkompliziert leitliniengerecht versorgt werden kann. Die Gesetzesformulierungen dafür liegen vor: der neue Spiegelstrich in § 87d Abs. 4, wie ihn die DPtV am 22. Juni vorgeschlagen hat, und die Wiederherstellung der beiden Schutzsätze. Vier Linien sind dabei nicht verhandelbar: Keine Budgetierung zeitgebundener Leistungen. Keine Kürzung bei steigendem Bedarf. Keine Zugangshürde als Bedingung. Und kein Ersatz der Psychotherapie durch Apps, KI und Algorithmen.

Wenn Strukturreformen in der Psychotherapie gewünscht sind, dann lassen Sie sie uns gemeinsam entwickeln. Richten Sie eine Kommission „Psychotherapie“ ein, besetzt mit Psychotherapeut:innen aus der ambulanten Versorgung. Und beteiligen Sie die Psychotherapie in der Selbstverwaltung mit eigener Stimme – wer auf ein Zehntel der Sitze begrenzt ist (§ 80 Abs. 1 SGB V), wird überstimmt, bevor er spricht. Wir sind jederzeit bereit, uns an einem runden Tisch konstruktiv an der Entwicklung tragfähiger Lösungen zu beteiligen.

Wir wünschen uns vor allem Ehrlichkeit: eine Debatte, die offen ausspricht, worum es tatsächlich geht. Psychische Erkrankungen sind keine Randerscheinung – sie gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Erkrankungen unserer Zeit. Die Frage ist nicht, was Psychotherapie kostet. Die Frage ist, was es unsere Gesellschaft kostet, auf sie zu verzichten.

Wir versprechen, worauf jede und jeder uns festnageln darf: Wir arbeiten mit geprüften Zahlen, auch wenn ungeprüfte lauter wären. Wir korrigieren uns öffentlich, wenn wir irren. Und wir sprechen nicht nur für unser Auskommen, sondern für eine Versorgung, die ohne dieses Auskommen nicht existiert.

Wir stehen dabei in einer langen Linie: 1964 erkannte das Bundessozialgericht seelisches Leiden, das sich nicht durch bloße Willensanspannung überwinden lässt, als Krankheit an (BSG, Urteil vom 01.07.1964); 1967 wurde Psychotherapie mit den ersten Psychotherapie-Richtlinien Leistung der Krankenkassen; seit der Psychiatrie-Enquete von 1975 gilt die Gleichstellung psychisch und körperlich Kranker als Aufgabe des Staates (Deutscher Bundestag, 1975); 1999 gab das Psychotherapeutengesetz der Profession ihre heutige Gestalt; 2017 erklärten die Vereinten Nationen die Beziehung zum Kern des Rechts auf psychische Gesundheit (Pūras, 2017). Was 2026 geschieht, dreht eine sechzigjährige Linie zurück. Es bedroht die Versorgung psychisch Kranker und den unbestreitbaren Wert, das psychische Leiden zu heilen. Wir kämpfen und setzen uns dafür ein, dass sie weitergeht – und dafür brauchen wir Sie: als Bürgerin, als Bürger, als Betroffene, als Angehörige, als Behandlerin und Behandler.

Diese Erklärung können alle unterzeichnen: die behandeln, die behandelt werden, und die eines Tages Behandlung brauchen könnten. Niemand muss angeben, in welcher Rolle er unterschreibt. Denn es geht um eine einfache Frage: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der man krank werden darf, ohne zu riskieren, verloren zu gehen?

Der 10. Juli war eine Entscheidung: eine politische, getroffen auf der Grundlage einer Kassenrechnung, die ein Gericht „nicht valide“ nannte. Entscheidungen kann eine Gesellschaft anders treffen. Die nächste liegt bei Ihnen:

Es gibt keine Entschuldigung für das Argument, eine bessere Versorgung sei nicht machbar. Das Problem ist nicht die Evidenz. Das Problem ist der politische Wille, die vorhandene Evidenz in die Regelversorgung zu überführen.

Unterzeichnen Sie diese Erklärung.

Quellen

Gesetz: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (verkündet 29.07.2026, im Wesentlichen in Kraft seit 30.07.2026) – recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/regelungstext.pdf. Streichung beider Vergütungs-Schutzsätze: Art. 1 Nr. 31 Buchst. d und Art. 1 Nr. 33 Buchst. b.

Abstimmung 10.07.2026: 318:284 Stimmen, 4 Enthaltungen (Deutscher Bundestag, Textarchiv; Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7023).

Änderungsantrag Nr. 15: Zählung aus dem Antragspaket der Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss, öffentlich belegt durch die BDP-Stellungnahme vom 08.07.2026; konsolidiert in BT-Drs. 21/7016 (08.07.2026). Begründung wörtlich: um „eine Verschiebung der Honorare zu Lasten der übrigen Facharztgruppen oder eine Nachvergütung der Krankenkassen zu vermeiden“ (S. 194).

LSG Berlin-Brandenburg, Eilbeschluss vom 09.07.2026 (Az. L 7 KA 11/26 KL ER): „erhebliche rechtliche Bedenken“ (S. 14); „zu einem nicht validen, verzerrten Ergebnis“ (S. 17). Volltext: sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de.

„Todesstoß“: offizielle Endzahl 503.349 namentliche Unterschriften in 67 Stunden; Zeichnungszeitraum 07.07.2026, 12:00 Uhr – 10.07.2026, 7:00 Uhr – psychotherapieverbund.de/todesstoss.

Wartezeit: 142 Tage von der ersten Sprechstunde bis zum Therapiebeginn (BPtK 2022, KBV-Abrechnungsdaten Q1/2019, n ≈ 300.000); KVB-Median 97 Tage (BR-Drs. 256/26). Prognose: 9 → 15 Monate, ~84.000 Plätze (Aktionsbündnis Psychotherapie, n=5.250; zit. n. Deutsches Ärzteblatt, 08.06.2026).

Behandlungslücke und Versorgungskontakt: 40–70 % (RECOVER-Ergebnisbericht, 2023); Mack, S. et al. (2014): Self-reported utilization of mental health services in the adult German population. Int J Methods Psychiatr Res, 23(3), 289–303 (DEGS1-MH).

Dringlichkeits-Steuerung: BPtK-PM vom 11.12.2018 (~240.000 Patient:innen, Q2/2017).

Bundesrat vs. Bundesregierung: BR-Drs. 256/26 (12.06.2026); BT-Drs. 21/6559 (18.06.2026).

Nutzen-Kosten: ROI 1:2 bis 1:5,5 (Nübling et al., 2014) bzw. 1:3,25 (Wittmann et al., 2011), zit. n. DPtV-Faktenblatt 14.04.2026; international 2,3–5,7 (Chisholm et al., 2016, Lancet Psychiatry).

RECOVER: Ergebnisbericht 2023; G-BA-Innovationsausschuss, Beschluss 05.04.2023.

Kinder und Jugendliche: § 87d Abs. 4 SGB V; Deutsches Ärzteblatt, 2026. Rasic, D. et al. (2014), Schizophrenia Bulletin, 40(1), 28–38; Weissman, M. M. et al. (2006), JAMA, 295(12), 1389–1398 (STAR*D-Child).

Digitale Steuerung (Kontext): Debeka & Medgate öffnen Telemedizin als „qualifizierte erste Anlaufstelle“ für die 2,5 Mio. Debeka-Vollversicherten (Monitor Versorgungsforschung, 09.07.2026).

Digitale Anwendungen: DiGA-Ausgaben 2025: 171,3 Mio. € (~+61 %); Freischaltcodes +63 %; kumuliert ~400 Mio. € (GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025).

Menschenrecht: UN-Sozialpakt, Art. 12; Pūras, D. (2017): A/HRC/35/21.

Theorie und Tradition: Sen, A. (2010): Die Idee der Gerechtigkeit; Honneth, A. (2023): Der arbeitende Souverän; Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden (2006): Kompendium der Soziallehre der Kirche; Deutscher Bundestag (1975): Psychiatrie-Enquete, BT-Drs. 7/4200 – die Sofortmaßnahmen-Empfehlung stammt aus dem Zwischenbericht 1973 (BT-Drs. 7/1124). BSG, Urteil vom 01.07.1964, Az. 11/1 RA 186/61; Psychotherapie-Richtlinien 1967; Delegationsverfahren ab 1971/72; Kostenerstattungs-Urteil 1982; Psychotherapeutengesetz 1999; Vertreterversammlungs-Begrenzung: § 80 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Überblick: Malich, L. (2020), Oxford Research Encyclopedia of Psychology.

Therapeutische Beziehung: Norcross, J. C. & Lambert, M. J. (Hrsg.) (2019): Psychotherapy Relationships That Work, Vol. 1 (3. Aufl.); Flückiger, C. et al. (2018): Psychotherapy, 55(4), 316–340.

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