PsychoWatchdog
Zurück zur Wahrheit

Offener Brief · Langfassung

Der 10. Juli – Schwarzer Freitag der Psychotherapie

Die ausführliche Fassung des Offenen Briefes: Rückkehr zu Fakten, Zugang und Schutz

An die Abgeordneten der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, an die Fraktionsvorsitzenden, an den Bundesminister für Gesundheit, Carsten Linnemann – und an die Öffentlichkeit.

Couch & Agora

Autor:innen: Nicole Heigl · Florian Lampersberger · Teresa Demetris Malberg · Uwe Waldmann — Psychowatchdog × Couch & Agora

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Eine Aktion in vier zusammengehörenden Teilen

Wer heute in Deutschland psychisch erkrankt – an einer Depression, einer Angststörung, einer Traumafolge oder einer Krise, die allein nicht mehr zu bewältigen ist –, wartet allein von der ersten Sprechstunde bis zum Therapiebeginn im Schnitt 142 Tage (BPtK, 2022); nach den Erhebungen der Profession steigt die erwartete Gesamtwartezeit von durchschnittlich neun auf fünfzehn Monate, wenn diese Politik durchgeht (Aktionsbündnis Psychotherapie, 2026). Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag beschlossen, dass es so kommt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD – 318 zu 284 – nahm er das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz an, das „GKV-Spargesetz“, das die Psychotherapie erheblich kürzt, zurück in die Budgetierung holt und damit den unvermeidlichen Abbau der Therapieplätze einleitet (Deutscher Bundestag, 2026). Noch im Verfahren wurde es verschärft: Änderungsantrag Nr. 15 der Koalitionsfraktionen, erst fünf Tage vor der Abstimmung nachgeschoben – nach der Sachverständigenanhörung, sodass er nicht mehr Teil der Anhörung sein konnte und die Verbände nur noch schriftlich warnen konnten –, streicht zusätzlich die gesetzliche Sicherung der Vergütung ersatzlos, beide Schutzsätze, im Bewertungsmaßstab wie in der Honorarverteilung (vgl. BDP, 08.07.2026; Gesetz: BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 31 und 33). Seit dem 30. Juli 2026 ist das Gesetz in Kraft – die Streichung gilt bereits. Dabei war das Parlament gewarnt: 503.349 Menschen hatten in 67 Stunden den Offenen Brief „Todesstoß“ unterzeichnet, zwei Unterschriften pro Sekunde, Tag und Nacht (Psychotherapieverbund, 2026). Die bittere Antwort kam dennoch. Und sie trifft nicht nur die Therapeut:innen – sie trifft alle, die psychisch krank sind oder es werden, und ihre Familien.

Am 9. Juli Recht bekommen. Am 10. Juli gestrichen.

Am 9. Juli setzte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Honorarkürzung vom Frühjahr im Eilverfahren aus: Die Vergleichsrechnung der Kassenseite führe „zu einem nicht validen, verzerrten Ergebnis“; dass die gekürzte Vergütung noch angemessen wäre, sei damit gerade nicht belegt (LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2026, Az. L 7 KA 11/26 KL ER). Am 10. Juli strich der Bundestag genau den Prüfmaßstab, an dem das Gericht gemessen hatte. Ein Gericht bestätigt die Schutzregel – drei Wochen später ist sie abgeschafft, seit dem 30. Juli in Kraft. Und die offizielle Begründung sagt offen, wozu: Die Streichung sei erforderlich, um „eine Verschiebung der Honorare zu Lasten der übrigen Facharztgruppen oder eine Nachvergütung der Krankenkassen zu vermeiden“ (BT-Drs. 21/7016, Begründung zu Art. 1 Nr. 31). Entlastet werden hier nicht die Versicherten; verhindert wird vielmehr, dass Kranke und ihre Behandler:innen zu ihrem Recht kommen.

Der Topf entscheidet - nicht mehr die Krankheit.

Das trifft nicht nur eine Berufsgruppe, es trifft die psychotherapeutische Versorgung der psychisch Kranken. Budgetierung heißt: Ein fester Topf entscheidet, wie viel Behandlung es gibt, nicht mehr die Krankheit, nicht die Indikation, nicht der Bedarf. Dabei sind psychotherapeutische Leistungen zeitgebunden; es gibt keine Menge, die sich ausweiten ließe, es gibt nur Kranke, die behandelt werden oder nicht. Wer Zeit kürzt, kürzt Versorgung und vernichtet Therapieplätze. Wer etwas anderes behauptet, lügt oder weiß nicht, was er tut.

Krank ist krank.

Wer Behandlung nur noch den „schwersten Fällen“ verspricht, zwingt Kranke, kränker zu erscheinen oder ganz wegzubleiben. Allen anderen spricht er ihr Leiden ab, als wäre eine Traumafolgestörung oder eine Angsterkrankung ‚nicht krank genug'. Wir widersprechen: Eine krankheitswertige Störung ist eine krankheitswertige Störung. Was Krankheit ist, bestimmen Diagnostik, Leitlinien sowie subjektives Leid, nicht die Kassenlage. Auch der Vorwurf, die ambulanten Praxen behandelten die Schweren nicht, hält den Daten nicht stand: Schon in der Sprechstunde wird nach Dringlichkeit und Schwere gesteuert, wer mehrere Diagnosen hat, beginnt häufiger eine Behandlung, und jeder sechste Patient kommt bereits so akut in die Sprechstunde, dass kurzfristig eine Akutbehandlung nötig ist (BPtK, 2018). Der Sparzwang macht aus einer Krankheit ein Luxusproblem, der Krankheitswert wird aberkannt, in eine „Bagatelle“ verwandelt – und wer Kranke in Kalkulationstabellen presst, in die sie nicht passen, verfehlt den Maßstab, den unsere Verfassung an die erste Stelle setzt. Und gespart wird damit ohnehin nichts: Jeder in Psychotherapie investierte Euro erspart der Gesellschaft 2 bis 5,5 Euro an Folgekosten (Nübling et al., 2014; Wittmann et al., 2011; international Chisholm et al., 2016); jeder Wartemonat erzeugt die schwerere, längere, teurere Krankheit.

Eine App ist keine Therapie.

Zur gleichen Zeit steigen die Ausgaben für digitale Anwendungen Jahr für Jahr – 2025 um gut 60 Prozent auf 171 Millionen Euro (GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025). Eine App kann nützlich sein, aber Technik ersetzt keine Beziehung. Und wer das eine fördert, während er das andere kürzt, hat entschieden, was ihm die Versorgung wert ist – und hat die evidenzbasierte Wirkung der psychotherapeutischen Arbeit nicht verstanden. Die neu geförderten, niedrigschwelligen digitalen und telefonischen Beratungsangebote durch geringer qualifiziertes Personal gefährden zudem die Qualität der Patientenversorgung und die fach- und bedarfsgerechte Begleitung der psychisch Kranken.

Kinder haben Eltern.

Selbst die Kinder schützt dieses Gesetz nicht: Auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist mitbudgetiert. Eine Ausnahme hat die Koalition bislang nur versprochen, in einer Absichtserklärung, die nach der Sommerpause nachgereicht werden soll; die Finanzierung ist unklar (Deutsches Ärzteblatt, 2026; BPtK, 03.08.2026). Doch selbst eingelöst wäre dieses Versprechen zu kurz gedacht, denn Kinder haben Eltern. Wessen Mutter oder Vater unbehandelt bleibt, dessen eigenes Krankheitsrisiko steigt (Rasic et al., 2014). Gesunde Eltern sind der wirksamste Schutz für Kinder; eine Familienpolitik, die das ignoriert, ist keine.

Sechs Stunden, 6.000 Antworten.

Wie tief der Vertrauensbruch sitzt, zeigte sich binnen Stunden: Über 6.000 Kolleg:innen beteiligten sich in nur sechs Stunden an einer Blitzumfrage; 36 Prozent aller Praxen erwägen konkret die Schließung, weitere 43 Prozent sind unentschlossen – und nur 12 Prozent des Nachwuchses sind sich sicher, überhaupt noch eine GKV-Praxis zu gründen (Aktionsbündnis Psychotherapie, PM vom 09.07.2026). Eine Blitzumfrage ist keine Prognose. Aber sie misst, was diese Politik bereits zerstört hat: das Vertrauen derer, die die Versorgung und das Leid der psychisch Kranken Tag für Tag tragen.

Wir fordern nichts Radikales.

Der Bundesrat hat am 12. Juni beschlossen, alle psychotherapeutischen Leistungen aus der Budgetierung herauszuhalten (Bundesrat, Drs. 256/26). Die Bundesregierung hat das sechs Tage später schriftlich abgelehnt, mit der Begründung, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik sei „zwingend erforderlich“ (BT-Drs. 21/6559). Die Einnahmen der Kassen bestimmen die Versorgung; der Bedarf der Kranken kommt in dieser Begründung nicht vor. Wir fordern, was die Länderkammer gefordert hat:

Fakten: Eine unabhängige Prüfung der Daten, mit denen die Kürzungen begründet wurden. Ein Gericht hat die Rechnung bereits „nicht valide“ genannt. Politik auf dieser Grundlage muss ausgesetzt werden, bis geprüfte Zahlen vorliegen.

Zugang: Rücknahme der Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und keine neuen Hürden vor der Behandlung. Die Gesetzesformulierung dafür liegt seit der Anhörung vom 22. Juni auf dem Tisch: § 87d um einen fünften Spiegelstrich erweitern, der alle psychotherapeutischen Leistungen extrabudgetär stellt.

Schutz: die Wiederherstellung der beiden gestrichenen Schutzsätze und der Erhalt der Zuschläge für die Kurzzeittherapie. Diese Zuschläge wurden 2020 eingeführt, um Aufnahmekapazitäten zu erhöhen; ihre Streichung samt gesetzlicher Sperre gegen Wiedereinführung nannte die DPtV in der Anhörung einen „völligen Fehlanreiz“.

Gesetzestext nach dem Vorschlag der DPtV (Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 22.06.2026; schriftliche Stellungnahme: Ausschussdrucksache 21(14)92(21)) – einzufügen in § 87d Abs. 4 Satz 1 SGB V: „– psychotherapeutische Leistungen nach § 28 Absatz 3 SGB V sowie Leistungen der neuropsychologischen Therapie“ (Absatzangabe redaktionell ergänzt).

Wiederherzustellen, jeweils in der bis zum 29. Juli 2026 geltenden Fassung: § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V („Die Bewertungen für psychotherapeutische Leistungen haben eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten.“) und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V (dieselbe Garantie für die Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen) – beide gestrichen durch BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 31 Buchst. d und Nr. 33 Buchst. b. Kurzzeittherapie-Zuschläge: § 87 Abs. 2c Sätze 9 und 10 SGB V (alte Fassung).

Drei Linien sind dabei nicht verhandelbar: Keine Budgetierung zeitgebundener Leistungen. Keine Kürzung bei steigendem Bedarf. Keine Zugangshürde als Bedingung.

Diesen Brief können alle unterzeichnen: die behandeln, die behandelt werden, die eines Tages Behandlung brauchen könnten, und Unterstützer:innen. Niemand muss angeben, in welcher Rolle er unterschreibt. Denn es geht um eine einfache Frage: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der man krank werden darf, ohne verloren zu sein?

In Berlin rechnet man damit, dass dieser Protest in der Sommerpause verebbt: Die versprochenen Ausnahmen sollen erst in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beschlossen werden, vom 7. bis 11. September; nach Verbandsinformationen stellt die Koalition bereits am 12. August intern die Weichen. Wir bleiben laut und antworten.

Der 10. Juli war eine Entscheidung. Und Entscheidungen kann eine Gesellschaft anders treffen.

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Dieser Offene Brief wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, dem Gesundheitsausschuss sowie dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.

Erstunterzeichner:innen (in alphabetischer Reihenfolge): Florian Lampersberger, Teresa Demetris Malberg, Uwe Waldmann, Nicole Heigl

Quellen

Gesetz: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, verkündet am 29.07.2026, im Wesentlichen in Kraft seit 30.07.2026 – recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/regelungstext.pdf. Streichung der Vergütungs-Sicherung: Art. 1 Nr. 31 Buchst. d und Art. 1 Nr. 33 Buchst. b.

Zeitplan Entschließungsantrag: Beschluss der Ausnahmen angekündigt für die erste reguläre Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause (Deutsches Ärzteblatt, 14.07.2026); erste Sitzungswoche nach der Sommerpause: 07.–11.09.2026 (Deutscher Bundestag, Sitzungskalender 2026 – bundestag.de/parlament/plenum/sitzungskalender/bt2026-1084980). Interner Beratungstermin 12.08.2026: nach Verbandsinformationen (DPtV-Online-Veranstaltung, Juli 2026 – mündlich; PTK Bayern, Mitgliederveranstaltung 21.07.2026). Die Koalitions-Entschließung ist Teil der Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/7016; nicht zu verwechseln mit den Entschließungsanträgen der Linksfraktion (BT-Drs. 21/7021, 21/7022). Bestätigt durch die BPtK: Der Entschließungsantrag ist rechtlich nicht verbindlich, die gesetzliche Umsetzung ist für September angekündigt (BPtK, Q&A „Folgen des GKV-BStabG“, 03.08.2026 – api.bptk.de/uploads/20260803_QA_Folgen_des_GKV_B_Stab_G_9d99c2ba68.pdf).

Abstimmung 10.07.2026: 318:284 Stimmen, 4 Enthaltungen (Deutscher Bundestag, Textarchiv; Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7023).

Änderungsantrag Nr. 15: Zählung aus dem Antragspaket der Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss, öffentlich belegt durch die BDP-Stellungnahme vom 08.07.2026; konsolidiert in BT-Drs. 21/7016 (08.07.2026) – dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf. Begründung wörtlich (S. 194).

LSG Berlin-Brandenburg, Eilbeschluss vom 09.07.2026 (Az. L 7 KA 11/26 KL ER): „erhebliche rechtliche Bedenken“ (S. 14); „zu einem nicht validen, verzerrten Ergebnis“ (S. 17). Volltext: sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de.

„Todesstoß“: 503.349 namentliche Unterschriften in 67 Stunden; Zeichnungszeitraum 07.07.2026, 12:00 Uhr bis 10.07.2026, 7:00 Uhr – psychotherapieverbund.de/todesstoss.

Blitzumfrage: Aktionsbündnis Psychotherapie e.V., PM vom 09.07.2026 – aktionsbuendnis-psychotherapie.info/media/downloads/ABPSY_Mindestverguetung.pdf. Selbstselektierte Blitzerhebung – als Stimmungsbild zitiert, nicht als Prognose.

Wartezeit: 142 Tage (BPtK 2022, KBV-Abrechnungsdaten Q1/2019, n ≈ 300.000); KVB-Median 97 Tage (BR-Drs. 256/26). Prognose: 9 → 15 Monate; ~84.000 Plätze (Aktionsbündnis, n=5.250; zit. n. Deutsches Ärzteblatt, 08.06.2026).

Dringlichkeits-Steuerung: BPtK-Auswertung (~240.000 Abrechnungsdaten, Q2/2017; PM 11.12.2018).

Bundesrat vs. Bundesregierung: BR-Drs. 256/26 (12.06.2026); BT-Drs. 21/6559 (18.06.2026).

Nutzen-Kosten: ROI 1:2 bis 1:5,5 (Nübling et al., 2014) bzw. 1:3,25 (Wittmann et al., 2011) – zit. n. DPtV-Faktenblatt 14.04.2026; international 2,3–5,7 (Chisholm et al., 2016, Lancet Psychiatry).

Zeitbindung: Psychotherapie-Richtlinie des G-BA; BR-Drs. 256/26, Begründung zu Ziffer 15.

Kinder und Jugendliche: § 87d Abs. 4 SGB V; Deutsches Ärzteblatt, 2026. Rasic et al. 2014, Schizophrenia Bulletin; Weissman et al. 2006, JAMA (STAR*D-Child).

Digitale Anwendungen: DiGA-Ausgaben 2025: 171,3 Mio. € (~+61 %); Freischaltcodes +63 %; kumuliert ~400 Mio. € (GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht 2025).

Gesetzesformulierung lag vor: DPtV (Dr. Enno Maaß), Anhörung 22.06.2026, Ausschussdrucksache 21(14)92(21).

Eine Aktion in vier zusammengehörenden Teilen